Fritz-Bauer-Gesamtschule

Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I

Die ersten beiden Jahrgänge werden an der Fritz-Bauer-Gesamtschule als Einheit betrachtet, die es sich zum Ziel setzt, den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Grundschule in das System der Gesamtschule schrittweise zu ermöglichen und sie an die Arbeits- und Lernmethoden der Schule heranzuführen. Sie haben in vielen Bereichen die Möglichkeit, diesen Prozess mitzugestalten, um ihnen die Identifikation mit der Schule zu erleichtern. Daher gibt es für den 5. Jahrgang

  • eine Klassenlehrerwoche zu Beginn des Schuljahres
    Jeder 5.Jahrgang beginnt mit einer Klassenlehrerwoche, in der verstärkt in den Bereichen soziales Lernen, Methodentraining und Stärkung der Klassengemeinschaft gearbeitet wird.
  • ein Patensystem
    Die Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs übernehmen Patenschaften für den 5. Jahrgang. Bereits vor der Einschulung erhalten die Viertklässler Briefe ihrer Paten und treffen sich mit diesen im Laufe der Klassenlehrerwoche, um sich persönlich kennen zu lernen.
  • eine Klassenfahrt
    Der 5. Jahrgang fährt zu Beginn des Schuljahres auf eine dreitägige Klassenfahrt, auf der zum Thema Teambildung und Klassengemeinschaft gearbeitet wird.

Aktuelle Information zu den Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26

Die Anmeldung an der Fritz-Bauer-Gesamtschule findet vom 24.02. bis zum 16.03.2025 statt.

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Anmeldung Ihres Kindes:

  • vollständig ausgefüllter Anmeldebogen mit Unterschrift aller erziehungsberechtigten Personen (falls nur eine Person Erziehungsberechtigt ist eine Kopie des Nachweises über das alleinige Sorgerecht!)
  • 1 Passfoto (hinten mit Name beschriftet!)
  • grüner Anmeldeschein (Original!)
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie Zeugnis 3.2
  • Kopie Zeugnis 4.1
  • Einverständniserklärung
  • Fragebogen zur Anmeldung
  • unterschriebene Haus- und Schulordnung
  • Kopie Nachweis über vollständigen Masernschutz

 

Für das diesjährige Anmeldeverfahren gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1:

Sie und ihr Kind hatten bereits ein Beratungsgespräch bei uns:

Bitte füllen Sie die am Beratungsgespräch ausgehändigten Anmeldeunterlagen vollständig aus und werfen diese zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen in dem Briefkasten vor dem Sekretariat ein. Dieser befindet sich direkt links neben der Tür des Sekretariats und ist noch einmal zusätzlich gekennzeichnet. Gerne können Sie sie uns auch auf dem Postwege zusenden unter:

Fritz-Bauer-Gesamtschule, Siegstr. 123, 53757 Sankt Augustin

Möglichkeit 2:

Sie und ihr Kind hatten noch kein Beratungsgespräch bei uns:

Bitte vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat unter 02241-1650980 einen Termin zu einem Anmeldegespräch. Dies ist Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme.

Möglichkeit 3:

Sie und Ihr Kind hatten bereits ein Beratungsgespräch bei uns, haben aber noch beratungsbedarf. Dann machen Sie bitte telefonisch noch einmal einen Termin mit dem Sekretariat aus.

 

Die Anmeldegespräche finden in den folgenden Zeiträumen statt:

Mo. 24.02.2025: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Di. 25.02.2025: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Mi. 26.02.2025: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Do. 06.03.2025: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Fr. 07.03.2025: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Mo. 10.03.2025: 10:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr

Di. 11.03.2025: 10:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr

Mi. 12.03.2025: 10:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr

Do. 13.03.2025: 10:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr

 

Alle benötigten Anmeldeformulare zum Ausdrucken finden Sie unten als Download.

Bitte bringen Sie die Formulare vollständig ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen vollständig zum Anmeldegespräch mit.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anmeldeunterlagen entgegennehmen und auch keine Kopien hier anfertigen können.

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

Aufnahmekriterien an der Fritz-Bauer-Gesamtschule

Aufnahmekriterien an der Fritz-Bauer-Gesamtschule für das allgemeine Aufnahmeverfahren der Sekundarstufe I (APO-S I)

Die Schulleiterin kann zur Entscheidung über die Aufnahmekriterien bei Anmeldungen eines oder mehrere der in § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 6 APO-S I genannten Kriterien heranziehen. Dieses liegt im Ermessen der Schulleiterin.

An Gesamtschulen muss die Leistungsheterogenität gewährleistet sein. Dieses bedeutet, dass aus den Leistungsgruppen gleich viele Schüler und Schülerinnen ausgewählt werden müssen, sofern dies rechnerisch möglich ist. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zwingend zu berücksichtigen.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, zieht die Fritz-Bauer-Gesamtschule folgende Kriterien heran:

  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen und
  • das Losverfahren.