Fritz-Bauer-Gesamtschule

Haus- und Schulordnung der Fritz – Bauer - Gesamtschule

Präambel
Die Schulgemeinde geht höflich und respektvoll miteinander um. Alle am Schulleben Beteiligten nehmen Rücksicht aufeinander. Jeder ist verpflichtet, alles zu tun, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden.
Dies bedeutet grundsätzlich für alle,
• dass wir in einer höflichen und freundlichen Art miteinander sprechen,
• über niemanden in böser Absicht herziehen,
• niemanden wegen seines Charakters, seines Aussehens oder seiner Ansichten diskriminieren oder ausgrenzen.

A. Allgemeine Verhaltensregeln
Deshalb wird von den Schülerinnen und Schülern erwartet,
• dass sie friedlich miteinander umgehen, die Schwächeren schützen, uneinsichtige Mitschülerinnen und Mitschüler ermahnen und Streitigkeiten untereinander schlichten lernen,
• dass sie sich angemessen kleiden. Daher sind Militärkleidung sowie Kappen und Mützen (vor allem im Unterricht) nicht erlaubt, Jogginghosen sind lediglich im Sportunterricht gestattet,
• dass sie bei Streitigkeiten nicht aufbrausen und ihrem Gegenüber zuhören,
• dass sie Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation nicht mehr fertig werden,
• dass sie bei Beschädigungen eine Lehrperson oder einen Hausmeister benachrichtigen,
• dass sie die Gebäudeeinrichtungen und die Lehrmittel der Schule sowie das Eigentum der Allgemeinheit pfleglich behandeln und nicht beschädigen,
• dass sie das Eigentum ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das ihrer Lehrerinnen und Lehrer achten,
• dass sie das Ruhezeichen beachten,
• dass sie das Schulgebäude und das Schulgelände von dem von ihnen verursachten Müll befreien und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll produziert wird,
• dass sie stets ihr Logbuch zur Schule mitbringen,
• dass sie immer ihren Schülerausweis griffbereit haben.
Schülerinnen und Schüler grüßen die Lehrkräfte und umgekehrt. Diese sollen bei unbekannten Personen auf dem Schulgelände nachfragen.
Besucher der Schule werden freundlich empfangen. Haben diese Fragen, erteilen wir ihnen höflich Auskunft.
In unserer Schule gibt es Ruhebereiche.
Ruhebereiche an unserer Schule sind: die Klassenräume, die Flure und die Mensa.

B. Regelungen zum Unterrichtstag
1. Kurz vor Unterrichtsbeginn werden die Klassen geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler halten sich bis zum Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen oder vor den jeweiligen Fachräumen auf.
2. Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer beginnen den Unterricht pünktlich! Beendet wird der Unterricht ausschließlich von der Lehrerin oder dem Lehrer.
3. Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde sorgen Schülerinnen und Schüler dafür, dass alle für den Unterricht erforderlichen Materialien auf dem Tisch liegen und alle anderen Gegenstände vom Tisch entfernt worden sind. Während des Unterrichts dürfen vergessene Materialien nicht mehr aus anderen Unterrichtsräumen oder den Schränken im Klassenraum geholt werden.
4. Der Toilettenbesuch innerhalb der Unterrichtsstunden ist auf Ausnahmefälle beschränkt.
5. Sollte sich eine Lehrerin oder ein Lehrer verspäten, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig. Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher informiert 5 Minuten nach Stundenbeginn das Sekretariat oder meldet sich im Lehrerzimmer.
6. Nach der letzten Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum besenrein gesäubert. Die Schülerinnen und Schüler stellen die Stühle auf die leergeräumten Tische. Die Fenster werden geschlossen und die Tafel geputzt. Es darf nichts auf dem Boden liegenbleiben. Dies gilt für Klassenräume und Flure.
7. Arbeitsgemeinschaften und Unterrichtsgruppen, die in einem Raum zu Gast sind, übernehmen die Verantwortung für die Ordnung in diesem Raum. Nach der letzten Unterrichtsstunde kehren sie und stellen die Stühle hoch.
8. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen werden die Erziehungsberechtigten für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.
9. Grundsätzlich ist der Verzehr von Speisen und Getränken während des Unterrichts nicht gestattet. Trink- und Esspausen können von der Lehrerin oder dem Lehrer jedoch individuell eingerichtet werden (z.B. bei Klassenarbeiten usw.).
10. Schülerinnen und Schüler melden Unfälle im Sekretariat oder im Lehrerzimmer. Abmeldungen wegen Erkrankungen während des Schultages erfolgen im Sekretariat oder im Lehrerzimmer. Alle Meldungen im Sekretariat erfolgen unter Angabe des betreuenden Lehrers. Abmeldungen vor dem Schultag erfolgen grundsätzlich am Morgen telefonisch. Eine schriftliche Begründung wird nachgereicht.

C. Regelungen während der Pausen und zum Mittagessen
1. Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Regel außerhalb des Schulgebäudes auf.
2. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gibt es einen nur für sie reservierten, gesonderten Aufenthaltsbereich in den Gebäuden. Sie weisen sich mit ihrem Schülerausweis aus.
3. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die das Schulgelände während der Pausenzeiten oder in

Freistunden verlassen, tun dieses auf eigenes Risiko. Sie müssen sich jederzeit mithilfe ihres Schülerausweises ausweisen können.
4. Die Mensa ist Ruhebereich. Vor der Essensausgabe wird nicht gedrängelt oder geschubst. Nach dem Mittagessen wird der Tischplatz sauber verlassen und die Stühle werden angerückt. Das Tablett und das Geschirr werden an den dafür vorgesehenen Platz geräumt.
5. Das Mittagessen darf nur in der Mensa eingenommen werden.
6. Schülerinnen und Schülern dürfen sich nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung Pizza, Döner, Burger und Co. liefern lassen oder diese Produkte mitbringen. Ausgenommen hiervon sind kleine Mengen in der persönlichen „Brotdose“.

D. Verbote
Verboten ist:
1. das Mitbringen und die Weitergabe, der Verkauf oder der Genuss von Drogen aller Art,
2. das Mitbringen und die Weitergabe von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Laserpointern, Spraydosen, Feuerwerkskörper, Messern und Waffen aller Art,
3. das Mitbringen und die Weitergabe jugendgefährdender und gewaltverherrlichender Medien,
4. gefährliche Spiele sowie Spiele um Geld.
Bei Verstößen gegen die oben genannten Punkte haften die Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) für verursachte Schäden.

Außerdem ist streng untersagt:
1. das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, der Pausen und der Mittagspause für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I,
2. das Rennen im Gebäude,
3. das Werfen von Gegenständen, Schneebällen und Wasserbomben,
4. in der Regel das Kauen von Kaugummis im Gebäude,
5. das Rauchen auf dem Schulgelände.
6. Die Verwendung von Mobiltelefonen (Handys) und elektronischen Spielgeräten (z.B. NintendoDS) auf dem Schulgelände ist verboten. Der Oberstufenraum ist von dieser Regelung für die Zugangsberechtigten ausgenommen. Für den Verlust von Handys und anderen Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
Handys etc. werden von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern erst nach dem Unterricht im Sekretariat abgeholt.

E. Abstellen von Fahrrädern
Der Fahrradständer vor dem Schulgarten kann benutzt werden. Ein Versicherungsschutz seitens des Schulträgers besteht nicht.

F. Social media
Die Eltern tragen dafür Sorge, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung von sozialen Medien (Whats App, etc.) eingehalten werden. Auch hier gelten die in der Präambel der Schulverfassung formulierten Grund-sätze und das Leitmotiv der Schule.